Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(gültig ab August 2018)
1. Geltungsbereich
1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB' genannt) regeln die Beziehungen den Kundinnen und Kunden (nachstehend Kunde) und der Alfons Hophan AG mit Sitz in Näfels (nachfolgend HOLA). Sie gelten für den Kauf aller Produkte und Dienstleistungen der HOLA und auf allen Vertriebskanälen.
2 Unsere AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgmeine Geschäftsbedingungen des Käufers (Partners) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Gegenstand
Die HOLA vertreibt Produkte und Dienstleistungen aus dem HOLA-Sortiment, wobei sämtliche Bestellungen zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt werden. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB.
3. Offerten/Angebote und Katalogangaben
1 Offerten, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 30 Tagen ab Offertdatum gültig. Unsere Offerten/Angebote und Katalogangaben und die darin genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die Alfons Hophan AG oder durch die Lieferung der Ware zustande.
2 Alle Katalogangaben und technische Dokumentationen (z.B. Abbildungen, Massangaben, Normen, Gewichte, Zeichnungen, Pläne sowie alle weiteren technischen Angaben), oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – erfolgen ohne Gewähr.
4. Bestellung/Vertragsabschluss
Für den Kunden ist die Bestellung verbindlich, sobald er diese ausgelöst hat. Die HOLA nimmt die Bestellung an, indem sie dem Kunden entweder innert angemessener Frist eine Auftragsbestätigung übermittelt oder die bestellte Ware liefert. Erst mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware beim Kunden ist die Bestellung des Kunden für die HOLA rechtsverbindlich. Die HOLA behält sich vor, die Bestellungen in Teillieferungen aufzuteilen und nur soweit auszuführen, als am Warenlager tatsächlich verfügbare Ware vorhanden ist.
5. Verfügbarkeit und Lieferung
1 Die Alfons Hophan AG legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können jederzeit ohne Ankündigung ändern.
2 Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse. Die Lieferung der Ware erfolgt auf alleinige Kosten und Gefahren des Kunden und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Lieferungen ab CHF 500.-- Netto-Warenwert erfolgen kostenlos.
3 Die Gefahr der Ware geht mit Verlassen des Lagergebäudes auf den Kunden über. Die HOLA kann Lieferungen verweigern, wenn gegenüber dem Kunden fällige, offene Forderungen bestehen. Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen der HOLA aufgeführten Lieferfristen und Termine verstehen sich ab HOLA-Lager. Wir bemühen uns, diese einzuhalten. Sie sind jedoch unverbindlich, die Nichteinhaltung kann nicht zu Forderungen aller Art, namentlich zu Schadenersatzforderungen, Übernahme von Folgekosten oder zum Widerruf der betreffenden Bestellung Anlass geben. Die
4 Lieferungen erfolgen an Werktagen, vorausgesetzt der Warenverfügbarkeit, in der Regel innert 24 Stunden. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferung werden nicht anerkannt
6. Preise und Zahlungsbedingungen
1 Die Preise verstehen sich ab unseren Lagern exklusive Mehrwertsteuern-, Verpackungs-, Vorfracht-, Rüst- und Transportkosten. Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den Marktverhältnissen anzupassen.
2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart sind die Rechnungen innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitungen können 5% Verzugszins ab Verfalldatum und pro Mahnung CHF 25.- Umtriebskosten berechnet werden.
7. Zahlungsverzug
1 Kommt ein Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde der Alfons Hophan AG schuldet sofort fällig.
2 Die Alfons Hophan AG kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr erheben und behält sich vor in Zukunft die Ware nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern. Die Alfons Hophan AG behält sich zudem das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
1 Die von Alfons Hophan AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren Forderungen im Eigentum der Alfons Hophan AG. Die Alfons Hophan AG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt in gebührender Form und im Einklang mit den einschlägigen nationalen Gesetzen in ein öffentliches Register oder andere Akten eintragen zu lassen sowie alle hiermit verbundenen Formalitäten auf Kosten des Bestellers zu erfüllen.
2 Im Falle eines Eigentumsvorbehalts ist der Besteller für die Waren (u.a. Unterhalt sowie die sichere Lagerung) und der Erhalt des Eigentums der Alfons Hophan AG daran verantwortlich.
9. Gewährleistung
1 Der Kunde ist verpflichtet, die abgelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Vertrag und Mängel zu untersuchen. Beanstandungen (Rügen) für Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind innert 5 Arbeitstagen (Tag der Ablieferung zählt mit) nach Erhalt der Ware schriftlich und detailliert bei der HOLA geltend zu machen. Dem Kunden ist die Rücksendung der Ware ohne schriftliche Zustimmung der HOLA nicht gestattet. Wird die derartige Rüge nicht fristgerecht erhoben (Datum des Poststempels), gilt die Ware in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.
2 Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel zum Vorschein kommen, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, so hat diese Rüge innerhalb von 48 Stunden ab Entdeckung schriftlich an die HOLA zu gehen. Andernfalls gilt die Ware und Lieferung auch diesbezüglich als genehmigt.
3 Für das fehlerhaft anerkannte Material wird Ersatz der Ware geleistet. Die Rücknahme der Ware ohne Ersatzlieferung und die Vergütung des Kaufpreises bleiben vorbehalten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentliche Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel aufgrund natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung oder Lagerung, nicht fachgerechter Be- oder Verarbeitung, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung, Missachtung von Vorschriften und Richtlinien zur Anwendung oder infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
5 Für Ansprüche des Kunden aller Art infolge mangelhafter Beratung, Erbringung von fehlerhaften Dienstleistungen aller Art oder wegen der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten haftet die HOLA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast obliegt dem Kunden. Weitergehende oder andere Ansprüche des Kunden sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
6 Dem Besteller wird die Haftung gegenüber Dritten aus Schadenereignissen, die mit der Lieferung im Zusammenhang stehen, in vollem Umfang überbunden. Wird die Alfons Hophan AG aus einem solchen Ereignis in Anspruch genommen, so steht ihr für sämtliche Aufwendungen das Rückgriffsrecht gegen den Besteller zu. Das Rückgriffsrecht des Bestellers gegen die Alfons Hophan AG nach Art. 50 und 51 Schweizerisches Obligationenrecht wird wegbedungen.
7 Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auf für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.
8 Die Gewährleistung für Ware, welche die Alfons Hophan AG lediglich als Wiederverkäuferin vertreibt, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht der Alfons Hophan AG ist für diese Ware ausgeschlossen.
10. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche nach Ziffer 5 Abs. 2 hiervor entspricht unter allen Umständen und in jedem Fall der Gewährleistung, welche die HOLA ihrerseits vom jeweiligen Lieferanten erhält. Diese Frist beträgt in der Regel maximal einem Monat.
11. Warenrücknahme und Rücklieferung
1 Mängelfrei gelieferte Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Eine allfällige Warengutschrift erfolgt nach Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung hat frei Haus zu erfolgen. Für die Aufbereitung und Wiedereinlagerung kann die HOLA dem Kunden 10%/20%, mindestens aber CHF 40.00, in Rechnung stellen.
2 Kundenspezifisch beschaffte Artikel, beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von einer Rücksendung ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich die HOLA an die geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Dies gilt insbesondere für die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundendaten (siehe hierzu auch unsere Datenschutzerklärung).
13. Besondere Bestimmungen
1 Diese AGB kann durch die Alfons Hophan AG ohne Vorankündigung geändert werden.
2 Diese AGB gelten ohne besonderen Hinweis auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn die Alfons Hophan AG den Besteller nicht gesondert auf die Geltung dieser Bedingungen hinweist.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Besondere Bestimmungen
1 Es sind die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts anwendbar.
2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt unser Rechtsdomizil Näfels.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.